Zahlungsverzug

Allgemein liegt ein Schuldnerverzug vor, wenn ein Schuldner eine fällige und auch durchsetzbare Forderung nicht erfüllt. Handelt es sich dabei um eine Geldforderung, wird dies auch Zahlungsverzug genannt.

Wann besteht ein Zahlungsverzug?

Ein Zahlungsverzug besteht immer dann, wenn eine bereits fällige Forderung nicht erbracht wurde und diese durch entsprechende Folgemaßnahmen durchsetzbar ist. Das bedeutet, es kommt darauf an, wie eine offene Forderung zuvor vom Gläubiger gestellt wurde. Erhält der Schuldner eine Rechnung, aus der eine Zahlungsfrist nicht eindeutig hervorgeht, gerät er erst nach Ablauf der Zahlungsfrist in der Mahnung in Zahlungsverzug. Enthält die Rechnung eine eindeutige Zahlungsfrist, gerät der Schuldner nach Ablauf dieser Frist automatisch in Zahlungsverzug.

Die Rechtsfolgen eines Zahlungsverzuges

Ein Zahlungsverzug kann verschiedene Rechtfolgen für den Schuldner haben. So ist er zum Schadensersatz durch die, mit dem Verzug verbunden Verzögerung verpflichtet. Die Juristen sprechen in diesem Fall vom Verzugsschaden. Darüber hinaus kann der Gläubiger bei einem Zahlungsverzug auch einen entstandenen Zinsschaden geltend machen. Dabei wird die gesamte Geldschuld mit einem Prozentsatz von fünf Prozent über dem Basiszinssatz verzinst, wenn der Schuldner als Verbraucher gilt. Bei einem Zahlungsverzug im gewerblichen Bereich beträgt der Zinssatz acht Prozent. Zusätzlich können weitere Schadensersatzansprüche auf den Schuldner zukommen. Dazu gehört zum Beispiel ein Nutzungsausfall. Des Weiteren ist der Schuldner für die sogenannten Rechtsverfolgungskosten haftbar, wie etwa Mahnkosten oder Rechtsanwaltskosten.

Wie kann bei Verzug die Zahlung eingefordert werden?

Ist ein Schuldner nach erbrachter Leistung des Gläubigers in Zahlungsverzug, gibt es für den Gläubiger verschiedene Möglichkeiten, eine offene Zahlung einzufordern. Außergerichtlich kann versucht werden, offene Forderungen zunächst durch Mahnungen zu erhalten. Im weiteren außergerichtlichen Verlauf ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassounternehmens möglich. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Forderung auf gerichtlichem Wege einzufordern. So kann eine zivilrechtliche Klage erhoben werden, sodass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren zu Zahlung gezwungen wird. Anstelle einer gerichtlichen Klage ist auch der Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren möglich.

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