Rechnung

Rechnungen kommen überall im Alltag vor. Beim Kauf auf Rechnung oder als Rechnung für eine erbrachte Leistung, wird diese Art der Zahlungsaufforderung in den unterschiedlichsten Bereichen genutzt.

Was genau ist eine Rechnung?

Rechnungen werden manchmal auch als Faktura bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Dokument, welches als Zahlaufforderung für bestimmte Waren oder Leistungen eingesetzt wird. Dabei gilt es zu beachten, dass eine Rechnung bestimmte Angaben enthalten und in einer bestimmten Form gestellt werden muss, damit sie als rechtsgültiges Dokument gilt.

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Damit eine Rechnung als rechtsgültiges Dokument gilt, muss sie bestimmte Angaben enthalten. So gehören Name und Anschriften des Rechnungsstellers sowie des Rechnungsempfängers auf das Dokument. Leistende Unternehmen müssen ihren Rechnungen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzufügen. Ganz wichtig sind das Ausstellungsdatum und die Zahlungsfrist, denn von diesen hängt ein eventuell anschließendes Mahnverfahren ab. Selbstverständlich muss eine Rechnung eine detaillierte Aufstellung aller Leistungen oder Waren enthalten, auf die sie sich bezieht. Des Weiteren gehört auch der angewandte Steuersatz auf das Dokument. Letztendlich darf auch die Bankverbindung des Rechnungsstellers nicht fehlen, damit der geforderte Rechnungsbetrag an diesen überwiesen werden kann.

Wann muss eine Rechnung bezahlt werden?

Wann genau ein Rechnungsbetrag vom Empfänger gezahlt werden muss, hängt von der Zahlungsfrist ab. Diese sollte unbedingt genau in der Rechnung angegeben werden. Der Rechnungsempfänger kommt nach dem Ablauf der, in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Um ein Mahnverfahren nach Ablauf der Frist einzuleiten, ist eine möglichst genaue Formulierung der Zahlungsfrist wichtig.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Eine Aufbewahrungspflicht für Rechnungen gibt es nur auf Seiten rechnungstellender Unternehmen. Diese sind dazu verpflichtet, von ihnen ausgestellte Rechnungen sowie erhaltene Rechnungen zehn Jahre lang aufzubewahren. Für Privatpersonen gilt diese Aufbewahrungsfrist nicht. Um aber eventuelle Garantieansprüche geltend machen zu können, ist es sinnvoll, Rechnungen so lange aufzubewahren, bis die Garantie- oder Umtauschfrist für erhalten Waren oder Leistungen abgelaufen ist.

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