Inkassogebühren

Inkassogebühren können jeden treffen und wenn diese anfallen, wird es meist sehr teuer. Sobald offene Forderungen vom Schuldner nicht beglichen werden, werden vom Gläubiger oftmals Dritte damit beauftragt, die Forderungen einzuziehen. Die dadurch entstehenden Kosten werden als Inkassogebühren bezeichnet.

Wie können offene Forderungen eingezogen werden?

Nicht bezahlte Rechnungen fügen dem Gläubiger immer einen Schaden zu. Nicht nur die entsprechende Entlohnung für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen bleibt aus, auch der Einzug der offenen Forderung verursacht weitere Kosten. Bleiben Mahnungen erfolglos, bleiben dem Gläubiger zwei Möglichkeiten, doch noch zu seinem Geld zu kommen. Zum einen kann er selbst den gerichtlichen Weg einschlagen, zum anderen können Rechtanwälte oder Inkassobüros zum Einzug offener Zahlungen eingeschaltet werden. Der Rechtsweg führt dann entweder über eine Klage oder einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid zum Erfolg. Alle so entstehenden Inkassogebühren und weiteren Kosten muss der Schuldner tragen.

Was bedeutet Inkasso?

Mit Inkasso wird das geschäftsmäßige Eintreiben offener Forderungen bezeichnet. Viele Unternehmen geben Inkassofälle in die Hände eines Rechtsanwaltes oder eines professionellen Inkassounternehmens. Professionelle und seriöse Inkassounternehmen betreiben das Inkasso auf schriftlichem Weg. Die Inkassogebühren umfassen alle Kosten für Arbeitsleistungen und Aufwendungen, die aus dem Inkassoverfahren entstehen.

Wie verläuft ein Inkassoverfahren?

Erfüllt ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht, kann der Gläubiger den Fall an ein Inkassounternehmen weitergeben. Das Inkassounternehmen überprüft den Inkassofall zunächst einmal, um den möglichen Erfolg des Rechtsweges abzuschätzen. Nach einer schriftlichen Mahnung können bei weiterer Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Vollstreckungsbescheid zum Geldeinzug führen. Aber auch eine Zwangsvollstreckung oder eine Pfändung sind Wege, die eingeschlagen werden können. Erklärt sich der Schuldner zur Zahlung der offenen Forderung im Laufe des Inkassoverfahrens bereit, kann das Inkassounternehmen Ratenzahlungen, Stundungen oder einen Vergleich mit dem Schuldner vereinbaren. Ein Inkassoverfahren ist zeit- und arbeitsaufwendig und verursacht entsprechende Inkassogebühren.

Was beinhalten Inkassogebühren?

Nach einem erfolgreichen Inkassoverfahren muss der Schuldner neben der eigentlichen Forderung alle entstandenen Kosten tragen. Diese setzen sich aus Mahnkosten und Inkassogebühren sowie den weiteren Gerichts- oder Pfändungskosten zusammen. Die Inkassogebühren beziehen sich ausschließlich auf die Aufwendungen und Arbeitskosten des ausführenden Inkassounternehmens.

Inkassogebühren sind gesetzlich nicht geregelt

Wie hoch die Inkassogebühren letztendlich ausfallen, hängt immer vom Einzelfall ab. Außer von der Höhe der offenen Forderung sind die Inkassogebühren auch von den individuellen Gebühren des beauftragten Inkassounternehmens abhängig. Die Höhe der möglichen Inkassogebühren ist gesetzlich nicht geregelt und kann daher höchst unterschiedlich ausfallen.

An wen müssen offene Forderungen und Inkassogebühren gezahlt werden?

Ziel und Zweck eines Inkassounternehmens ist es, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen und als Vermittler zwischen beiden dafür zu sorgen, dass offene Rechnungen beglichen werden. Für diese Arbeit erhebt das Inkassounternehmen Inkassogebühren. Seit 2008 dürfen Inkassounternehmen selbstständig Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und jede andere Art von Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Ebenso dürfen Sie andere Wege der Einigung wie etwa Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren. Das Inkassounternehmen tätigt das gesamte Inkassoverfahren demnach selbstständig. Dafür darf es dem Schuldner Inkassogebühren in Rechnung stellen, die dem Arbeitsaufwand des Unternehmens entsprechen. Alle Zahlungen sind infolgedessen direkt an das Inkassounternehmen zu leisten. Darunter fallen alle offenen Forderungen, die entstandenen Inkassogebühren sowie alle weiteren Kosten, die im Verlauf des Inkassoverfahrens anfallen. In einem laufenden Inkassoverfahren ist daher der Gläubiger nicht mehr der direkte Ansprechpartner für den Schuldner.

Welche Inkassogebühren sind gerechtfertigt und welche nicht?